CROWD FUNDING PRINZIP
Die Haltedauer beim Crowdinvesting
Unbefristete Crowdinvesting Beteiligungen bieten Vorteile.
Unser Unternehmen definiert im eigenen Crowdinvesting Beteiligungsvertrag die Rahmenbedingungen zur Beteiligung. Die Beteiligungs- oder Haltedauer gehört, wie die Definition der Rendite Chancen, zu den individuellen Eckdaten der Kapitalbeteiligung.
Es gibt beim Crowdinvesting auch Kurzzeit-Beteiligungen, die unter der typischen Beteiligungsdauer von 5-7 Jahren liegen. Diese reichen von 18 Monaten oder 36 Monaten bis hin zu den typischen 60 Monaten Mindestbeteiligungsdauer.
Crowdinvesting Zinszahlungen
Im Quartal, jährlich oder mit Laufzeitende
Die Investoren entscheiden selbst, ob sie die schnelle Rendite Chance und Zinszahlung mit unterjährigen Quartals-Zinszahlungen suchen oder die typische jährliche Auszahlung ausreicht.
- unterjährig jedes Quartal
- halbjährlich
- oder typischerweise jährlich
Crowdinvesting ist die Beteiligung von Anlegern zur Wachstumsfinanzierung mit stimmrechtlosem Beteiligungskapital
Der Beteiligungsvertrag wird direkt zwischen dem Unternehmer und dem Anleger abgeschlossen. Er regelt die Beteiligung und Konditionen rund um die Renditen.
Durch die Einzahlung des Anlagebetrages überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger ein Entgelt, die Zinsen sowie der Gewinnanteil, zu. Die Einnahmen rechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und unterliegen damit der Einkommensteuer.
Abgeltungssteuer beim Crowdinvesting
Die Zinsen und Gewinnanteile des Anlegers werden von der am 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) erfasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Abgeltungsteuersatz beträgt dabei einheitlich 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5% und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoeinnahmen anzuwenden. Der Steuerabzug wird vom Unternehmen vorgenommen und an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Anlegers grundsätzlich abgegolten, so dass er die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss (§ 43 Abs. 5 EStG).
Kapitalbeteiligungen und Crowdinvesting sind nicht ohne Risiko
Unternehmensbeteiligungen bieten hohe Renditen, aber jeder Investor muss bedenken, dass Crowdinvesting auch in etablierte Unternehmen hochriskant ist. Es handelt sich um Wagniskapital.
Wenn das Projekt scheitert, kann jedes Investment einen Totalverlust der Investitionssumme zur Folge haben. Deshalb sollten nur Gelder investiert werden, deren Verlust sich der Investor leisten kann.
Als privater Anleger in die Kapitalanlage Mittelstand investieren
Unternehmensbeteiligungen sucht man idealerweise in Deutschland. Damit investieren Finanzinvestoren nicht nur in den eigenen Vermögensaufbau, sondern tun gleichzeitig auch etwas für das deutsche Wirtschaftswachstum und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland.