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TIPP PROVISION

Grundstücke, Bestandsimmobilien

IHR TIPP IST UNS BARES GELD WERT

Sie haben viele Möglichkeiten als Tippgeber:

  1. Sie wissen dass Ihr Nachbar seine Wohnung oder sein Haus verkaufen möchte
  2. Sie kennen den Eigentümer eines unbebauten Grundstücks
  3. Das Nachbargrundstück ist so groß, dass noch ungenutztes Baurecht vorhanden ist
  4. In Ihrer Nachbarschaft befindet sich ein unbewohntes Haus
  5. Sie kennen die Eigentümer eines Mehrfamilien Wohnhaus
  6. Das firmeneigene Betriebsgelände soll verkauft oder künftig gemietet werden
  7. Sie kennen ein in die Jahre gekommenes Hotel, dass nicht mehr profitabel geführt wird.
  8. Benennen Sie ein altes Bürogebäude das leer steht.
  9. Sie kennen ein leer stehendes Pflegeheim.
  10. Eine alte Tankstelle sucht einen neuen Besitzer.
  11. Sie wissen, dass eine Handelsfläche in guter Stadtteil- oder Innenstadtlage frei wird.


Sie können also viele unterschiedlichen Immobilien oder  Mietflächen vorschlagen, die zum Verkauf stehen oder künftig vermietet werden sollen. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:
Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt. Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.). Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum München.

Wie wird dieser Tipp belohnt?

Sie erhalten 15 Prozent unserer Maklerprovision, wenn wir das von Ihnen empfohlene Objekt als Makler
Verkaufen oder neu vermieten.

Welche Voraussetzung müssen vorliegen?

Tippgeberprovisionen müssen mit uns vereinbart werden und vor öffentlicher Bekanntgabe über die   Empfehlung des Tippgebers mit uns vereinbart und schriftlich  bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.

Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt. Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.). Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum München, Köln oder Berlin.

Von der Tippgeberaktion sind direkte Verwandt des Maklers oder des Verkäufers ausgeschlossen. 


Geben Sie Ihren Tipp ab und Sie erhalten bei positiver Prüfung durch unsere Geschäftsführung die Bestätigung als „Tippgeber“. Dann geht es mit dem Verkäufer weiter.


Darf ich mit dem Immobilien Eigentümer verwandt sein? 


Ja. Der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein.

Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht. Von der Tippgeberaktion sind direkte Verwandt des Maklers oder des Verkäufers ausgeschlossen.



Was passiert nach meinem Tipp? 


Zunächst überprüfen wir Ihren Tipp,  ob wir die empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlich wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Sollte danach ein Maklervertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Und sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich verkaufen oder vermieten   können, dann erhalten Sie selbstverständlich Ihren vereinbarten Provisionsanteil!

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TIPPGEBER
erhalten

15 Prozent

unserer Makler-
Provision!

> Kontakt

GG
INVESTMENT'S

GG Real Estate Investment Group

Herr Rüdiger Geiermann MRICS
Alter Hof 6-7
80331 München

Postfach 10 03 37
80077 München

Tel.  +49 (0)89 99 817 817
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Mob +49 (0) 172 307 4711

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