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Arten von Maklerverträgen

ARTEN VON MAKLERVERTRÄGEN

Grundsätzlich existieren drei Arten von Immobilienmaklerverträgen:

der einfache Maklervertrag, der Alleinauftrag und der sogenannte qualifizierte Alleinauftrag. Generell kann ein Maklervertrag formlos abgeschlossen werden.

Der einfache Maklervertrag

Bei einem einfachen Maklervertrag reicht es aus, wenn der Immobilienverkäufer dem Makler eine einfache mündliche oder schriftliche Erlaubnis erteilt, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Bei dieser Vertragsvariante verpflichtet sich der Eigentümer zu nichts und kann seine Immobilie auch selbst am Markt anbieten oder weitere Makler parallel formlos beauftragen. Im Falle, dass er seine Immobilie selber verkauft, schuldet er dem Makler keine Courtage bzw. Maklerprovision. Diese Freiheit bedeutet aber auch, dass der Makler wahrscheinlich nicht hochengagiert an das Thema herangeht, da die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass sein Aufwand, die Immobilie zu verkaufen, bezahlt wird.

Der Alleinauftrag

Dem gegenüber steht der einfache Alleinauftrag, welcher über eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wird. Ein engagierter Makler wird versuchen, diesen mit Ihnen zu vereinbaren. Hier verzichtet der Eigentümer darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Der Makler hingegen verpflichtet sich, tätig zu werden. Wer jetzt befürchtet, der Makler könne die Immobilie um jeden Preis verkaufen, nur um die Provision zu erhalten, kann beruhigt sein. Es besteht mit der Erteilung eines Alleinauftrags keine Verkaufsverpflichtung. Sie haben sogar weiterhin das Recht, Ihre Immobilie auch eigenständig zu veräußern, ohne dass ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht. Wird das Objekt dennoch über einen anderen als den ursprünglich beauftragten Makler veräußert, entsteht für den ursprünglich beauftragten Makler der vereinbarte Provisionsanspruch.

Qualifizierte Alleinauftrag

Bei der dritten und häufigsten Vertragsform, dem qualifizierte Alleinauftrag, besteht eine individuelle Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass das Objekt nur exklusiv über den beauftragten Makler verkauft wird. Es erfolgt keine eigenständige Vermittlung des Verkaufsobjektes durch den Eigentümer. Mit dieser Vertragsform sichert sich der Eigentümer auch die höchste Motivation des Maklers zu, da die Provision im Erfolgsfall garantiert ist.

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